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Allgemeine Geschäftsbedingungen OrderWork

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1. Vertragsgegenstand

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen OrderWork und dem Endkunden. Es gelten jeweils die allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Sie gelten auch dann, wenn der Kunde über eigene allgemeine Geschäftsbedingungen verfügt und/oder auf solche hinweist, es sei denn, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden werden schriftlich bei Vertragsabschluss vereinbart. Individualvereinbarungen bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.

2. Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt zwischen der OrderWork GmbH und dem Endkunden zustande. Für die Dienstleistungsprodukte gemäß Standardpreisliste (siehe Kaufhof/MediMax) ist OrderWork der Vertragspartner des Endkunden.

Der Vertrag zwischen OrderWork und dem Kunden kommt dadurch zustande, dass OrderWork schriftlich oder mündlich, fernschriftlich oder fernmündlich, wozu auch E-Mail zählt, den Vertragsabschluß bestätigt. Schriftliche Angebote (Brief, E-Mail) seitens OrderWork sind verbindlich für die Dauer von 14 Tage ab Aussendung des Angebotes.

Die Beauftragung von OrderWork erfolgt telefonisch und/oder in einem beliebigen Geschäft (z.B. Kaufhof, MediMax). Bei einer telefonischen Bestellung gibt der Käufer OrderWork gegenüber eine verbindliche Bestellung der Dienstleistung ab. OrderWork ist berechtigt, das kundenseitige Vertragsangebot innerhalb einer Woche abzulehnen. Mit der Annahme ist der Vertrag zustande gekommen.

3. Leistungen und Preise

OrderWork kann sich zur Erfüllung ihrer Leistungspflichten Dritter bedienen.

3.1. Zahlungsabwickelung

Die OrderWork GmbH ist eine Tochtergesellschaft der OrderWork Ltd. Die gesamte Zahlungsabwickelung wird von der OrderWork Ltd durchgeführt.

3.2. Installationsleistungen

Die Leistung wird von ORDERWORK am Ort der Aufstellung des Gerätes erbracht. Sollte aufgrund von Ware, die bereits zum Zeitpunkt der Installation defekt war, keine erfolgreiche Installation möglich sein, wird die bis dahin erbrachte Arbeitsleistung (Anfahrt + Arbeitszeit) in Rechnung gestellt. Dies gilt auch, wenn eine Installation nicht abgeschlossen werden kann, weil die vorhandenen Umgebungsbedingungen (Hardwareausstattung, Software, räumliche Entfernungen etc.) nicht den definierten Mindestanforderungen von OrderWork entspricht. Sind zusätzliche Arbeiten zur Schaffung der Mindestvoraussetzungen notwendig (z.B. Virenbeseitigung, Aufrüstung des Systems, zusätzliche Verkabelungen etc.), so werden diese Arbeiten und Zusatzaufwendungen (z.B. mehrfache Anfahrten zum Kunden) zusätzlich in Rechnung gestellt.

Ausgenommen von den zuvor genannten Fällen ist das direkte Verschulden (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) durch OrderWork.

3.3. Reparatur- und Wartungsleistungen

Die Leistung wird am Ort der Aufstellung des Gerätes erbracht. Für die erbrachten Arbeitsleistungen von OrderWork ist in jedem Fall - unabhängig vom Ergebnis - die vertraglich vereinbarte Gegenleistung zu entrichten. Dies gilt auch, wenn eine Fehlerbeseitigung nicht erfolgen kann, soweit dies auf einem Umstand beruht, den OrderWork nicht zu vertreten hat. OrderWork kann insoweit nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit angelastet werden. Der zeitliche Aufwand ist in jedem Fall zu berechnen, wenn

  • der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht auftritt;
  • ein notwendiges Ersatzteil nicht mehr zu beschaffen ist;
  • der Kunde zu dem vereinbarten Termin nicht anwesend war und/oder keinen Zugang zu den Geräten nicht ermöglicht hat;
  • der Auftrag storniert wurde und OrderWork bereits auf dem Weg zum Kunden war und/oder der Auftrag während der Ausführung storniert wird;
  • die Arbeitsbedingungen aus einem von dem Kunden zu vertretenden Umstand nicht einwandfrei gegeben sind.

Weisen die ausgeführten Arbeiten Mängel auf, die sich auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von OrderWork zurückführen lassen, so ist der Auftraggeber berechtigt, kostenlose Nachbesserung zu verlangen. Darüber hinausgehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Mangelfolgeschäden. Für Beschädigungen oder Verlust der instandzusetzenden oder zu überholenden Gegenstände bei Durchführung der Serviceleistungen haftet OrderWork, sofern diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von OrderWork beruhen. Der Ersatzanspruch ist in jedem Fall auf den Zeitwert der Sache begrenzt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßig Datensicherung zu betreiben und seine Sicherheitskopien auf dem aktuellen Stand (Tageskopien) zu halten; für Datenverluste und/oder -änderungen übernimmt OrderWork keine Haftung.

3.4. Beratungsleistungen, Schulung, Einweisung

Bei Bedarf werden dem Kunden Einweisungen und Schulungen zu den installierten Produkten angeboten. Zum Teil sind die Kosten für diese kurzen Unterweisungen schon in den Installationspauschalen beinhaltet. OrderWork informiert den Kunden zuvor über den inkludierten Einweisungszeitraum. Alle darüber hinausgehenden Leistungen werden gemäß dem jeweiligen Preisangebot in Rechnung gestellt.

Ansprüche gegen OrderWork wegen Beratungsfehlern bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Kunde ist im Zweifel verpflichtet, im Vorfeld einer Beratung umfassend und wahrheitsgetreu Auskunft über Erwerb, Installation und/oder Änderungen an einem Gerät zu erteilen; anderenfalls erlischt Ersatzanspruch. Ein Ersatzanspruch entfällt auch, sofern die Beratung kostenfrei erfolgt. Bleibt ein Kunde oder dessen zu schulendes Personal einer oder mehreren Schulungen fern, berührt dies den Honoraranspruch von OrderWork nicht; das Risiko der Verhinderung trägt insoweit der Kunde. Erfolgt der Rücktritt während der Schulung/Beratung, gilt dies entsprechend, jedoch mit der Maßgabe, dass der erbrachte Teil der Leistungen nach den Festlegungen im Vertrag gesondert abgerechnet wird.

Telefonische Beratung ist Arbeitszeit und wird nach der jeweils gültigen Preisliste abgerechnet, sofern nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wird. OrderWork hat den Kunden zuvor über den gültigen Preis und die Berechnung der Beratungsleistung zu informieren.

3.5. Lieferung von Waren

Bei Direktlieferung der Ware an den Kunden hat OrderWork ihre Leistungspflicht mit der Übergabe der Ware erbracht. Die Gefahr geht auf den Kunden über.

3.6. Preise

OrderWork hält sich an die schriftlichen Angebotspreise (Brief, Plakate) 14 Tage gebunden. Für die Standardserviceleistungen ist die OrderWork-Preisliste bei Kaufhof/MediMax usw. in der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung durch den Endkunden jeweils gültigen Fassung maßgebend.

4. Informationspflichten

Der Kunde ist bei der Bestellung verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sofern sich seine für die Geschäftsabwicklung relevanten Daten ändern, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, Bankverbindung, ist er verpflichtet, die geänderten Daten OrderWork unverzüglich mitzuteilen.

Unterlässt der Kunde diese Information oder gibt er von vornherein falsche Daten an, so kann OrderWork vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde ist verpflichtet, die durch ihn und sein Verschulden entstandenen Kosten (z.B. Anfahrt, Buchungskosten etc.) zu tragen. Der Rücktritt wird schriftlich erklärt. Die Schriftform ist auch durch Absenden einer E-Mail gewahrt.

5. Zahlungspflichten

Zahlungen an OrderWork sind, sofern keine gesonderte Vereinbarung vorliegt, sofort fällig (ohne Abzug).

Das Recht zur Aufrechnung steht dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder diese zwischen den Vertragspartnern unstrittig sind. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Kunde kommt spätestens dann in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung Zahlung leistet. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so ist OrderWork berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern. Sollten der OrderWork GmbH Gebühren durch nicht gedeckte Zahlungen entstehen, behält sie sich das Recht vor, diese dem Kunden in Rechnung zu stellen.

6. Gewährleistung und Haftung

Innerhalb des gesetzlichen Gewährleistungszeitraumes hat der Kunde einen Anspruch auf Nacherfüllung (Nachbesserung). Der Kunde ist bei Fehlschlagen der Nacherfüllung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten.

Ansprüche des Kunden auf Gewährleistung sind davon abhängig, dass der Käufer offensichtliche Mängel innerhalb von sieben Tagen und nicht offensichtliche Mängel innerhalb des gesetzlichen Gewährleistungszeitraums anzeigt. Handelsrechtliche Vorschriften bleiben hiervon unberührt. Der Kunde ist verpflichtet, OrderWork die Überprüfung der fehlerhaften Leistung und die Beseitigung des Mangels zu gestatten.

OrderWork haftet für andere Schäden als Körperschäden, die beim Kunden eintreten, nur insoweit, als sie auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von OrderWork, oder auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von OrderWork zurückzuführen sind.

7. Schutzrechte

Der Auftraggeber sichert zu und haftet gegenüber OrderWork dafür, dass er die von OrderWork geprüften Daten und etwaige zugrunde liegende Software zu Recht und im Einklang mit den einschlägigen Lizenzbedingungen und anderen gesetzlichen Bestimmungen erworben hat und zu deren Nutzung befugt ist und dass er ferner berechtigt ist, diese Daten OrderWork im Rahmen des Auftrages zugänglich zu machen.

OrderWork weist darauf hin, dass personenbezogene Daten per EDV gespeichert werden, um einen ordnungsgemäßen Geschäftsablauf zu gewährleisten. Gemäß § 26 I, 43 III BDSG setzen wir Sie hiermit von der Speicherung bzw. Übermittlung der personenbezogenen Daten in Kenntnis.

OrderWork verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen dahingehend, dass sie keinerlei Daten des Kunden übernehmen, selbst nutzen oder an Dritte weitergeben wird, sofern sie hierzu nicht rechtlich verpflichtet sein sollte.

8. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen OrderWork und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Der Geschäftssitz der OrderWork GmbH in München ist gleich Gerichtsstand. OrderWork ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz von OrderWork Erfüllungsort.

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

München, den 10.09.2007

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